Novelle des Wassergesetzes mit Vernunft und Augenmaß / Gewässerschutz ist hohes Gut in Hessen und wird weiter optimiert

Zur Plenardebatte zur Novelle des Hessischen Wassergesetzes erklärte der umweltpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dirk Landau: „Wir widmen uns dem Schutz des Wassers als unverzichtbare Lebensgrundlage in besonderem Maß, weshalb Anstrengungen zur Vermeidung von Belastungen für Grund- und Oberflächenwasser unternommen werden müssen.

Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen und Entkalkung von Kern Wassertechnik in Mömbris / Novelle des Wassergesetzes mit Vernunft und Augenmaß / Gewässerschutz ist hohes Gut in Hessen und wird weiter optimiert
Quelle: pixabay.com / Novelle des Wassergesetzes mit Vernunft und Augenmaß / Gewässerschutz ist hohes Gut in Hessen und wird weiter optimiert

Dies steht manchmal im Gegensatz zur freien Bewirtschaftung oder Bebauung der Flächen. Uns leitet dann das Prinzip, Eingriffe in die Rechte der Grundeigentümer soweit wie möglich zu minimieren, insbesondere weil unsere Land- und Forstwirte ohnehin nach hohen ökologischen Standards und Vorgaben arbeiten. Mit der Novelle des Wassergesetzes schärfen wir den Gewässerschutz an einigen Stellen etwas nach, um negative Veränderungen des Wassers im Sinne kommender Generationen zu vermeiden. Wir wollen die Ufer unserer Flüsse und Bäche von Bebauung freihalten und den Eintrag von Düngemittel zurückführen sowie Erosion verhindern. Darüber hinaus sorgen wir für mehr Hochwasserschutz. Hierfür haben wir einen guten Kompromiss für verschiedene Betroffene gefunden.


In unserem Änderungsantrag war uns wichtig, dass in Zukunft die Belange von Land- und Forstwirtschaft bei der Planung der Gewässerunterhaltung formal und gesetzlich fixiert berücksichtigt werden müssen. Wir wollen praxistaugliche Regeln, die die Betroffenen nicht überfordern und die dennoch zu echtem Gewässerschutz beitragen.“

Quelle: cdu-fraktion-hessen.de