VKU begrüßt Mindestanforderungen für Wasserwiederverwendung

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt den Vorschlag für eine Verordnung zur Wasserwiederverwendung, den die EU-Kommission heute in Brüssel vorgestellt hat. Der Vorschlag definiert klare, europaweit gültige Mindestanforderungen an die Qualität von Abwasser, das die Landwirtschaft zur Bewässerung wiederverwenden will. Ob Abwasser wiederverwendet werden darf, hängt von einer Risikobewertung im Einzelfall durch den Anlagenbetreiber und die Genehmigung des jeweiligen Mitgliedstaates ab. Die Kommission lässt eine Wiederverwendung von Abwasser demnach nur unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen vor Ort zu.

Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen und Entkalkung von Kern Wassertechnik in Mömbris / VKU begrüßt Mindestanforderungen für Wasserwiederverwendung
Quelle: pixabay.com / VKU begrüßt Mindestanforderungen für Wasserwiederverwendung

Karsten Specht, VKU-Vizepräsident der Sparte Wasser- und Abwasserwirtschaft, erklärt dazu: „Es ist richtig, dass die EU-Kommission die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser nicht generell erlaubt, sondern die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und Qualitätsstandards knüpft. Damit stellt die EU-Kommission den Schutz der Trinkwasserressourcen und die Gesundheit der Verbraucher klar über wirtschaftliche Interessen.“

Die EU-Kommission berücksichtigt mit ihrem Vorschlag die unterschiedlichen Wasserresourcen der Mitgliedstaaten. Für Regionen, die unter Wasserknappheit leiden, ist die Wiederverwendung von Abwasser eine Chance. Zugleich übt die EU-Kommission auf wasserreiche Länder wie Deutschland keinen Zwang aus.

„Die EU-Kommission wählt einen Ansatz, der die regionalen Unterschiede innerhalb der Europäischen Union respektiert. Die Entscheidung, Abwasser wiederzuverwenden, bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. In Deutschland ist eine Wiederverwendung von Abwasser derzeit die Ausnahme. Die EU-Regelung darf unsere hohen Standards in der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung nicht berühren. Letztlich kommt es auf die praktische Umsetzung der Verordnung durch Bund und Länder an. Sie können durch Anwendungsempfehlungen für Sicherheit bei der Einzelfallprüfung sorgen“, so Specht.

Hintergrund

Nach der heutigen Vorlage durch die EU-Kommission wird der Verordnungsvor-schlag an EU-Ministerrat und Europäisches Parlament übermittelt, die sich dazu positionieren. Bis zur Verabschiedung der Positionen der beiden EU-Institutionen können einige Monate vergehen. Basierend auf ihren Positionen verhandeln EU-Kommission, EU-Ministerrat und EU-Parlament anschließend einen Kompromiss. Das Ziel ist eine Einigung vor der Europawahl im Mai 2019, damit die Verordnung wie von der EU-Kommission geplant ab 1. Juli 2020 gelten kann.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.460 kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie, Wasser/Abwasser, Abfallwirtschaft sowie Telekommunikation. Mit über 262.000 Beschäftigten wurden 2015 Umsatzerlöse von mehr als 115 Milliarden Euro erwirtschaftet und rund 11 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen haben im Endkundensegment große Marktanteile in zentralen Versorgungsbereichen (Strom 60 Prozent, Erdgas 65 Prozent, Trinkwasser 87 Prozent, Wärmeversorgung 69 Prozent, Abwasserentsorgung 42 Prozent). Sie entsorgen jeden Tag 31.500 Tonnen Abfall und tragen entscheidend dazu bei, dass Deutschland mit 66 Prozent die höchste Recyclingquote in der Europäischen Union hat. Die kommunalen Unternehmen versorgen 5,7 Millionen Kunden mit Breitband. Bis 2018 planen sie Investitionen von rund 1,7 Milliarden Euro, um dann insgesamt 6,3 Millionen Menschen an schnelles Internet anschließen zu können.

Quelle: Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)