Bayerische Gewässer schützen – fünf Meter Schutzabstand zu Feldern gesetzlich festlegen

Agrarpolitischer Sprecher Horst Arnold: Nitrat- und Phosphatwerte im Wasser sind in einigen Gegenden bereits alarmierend hoch - Übertriebene Gängelung der Landwirte muss vermieden werden.

Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen und Entkalkung von Kern Wassertechnik in Mömbris / Bayerische Gewässer schützen – fünf Meter Schutzabstand zu Feldern gesetzlich festlegen
Quelle: pixabay.com / Bayerische Gewässer schützen – fünf Meter Schutzabstand zu Feldern gesetzlich festlegen

Der agrarpolitische Sprecher der BayernSPD-Landtagsfraktion Horst Arnold fordert in der heutigen Plenardebatte verpflichtend fünf Meter Abstand von bewirtschafteten Feldern zu Gewässern in Form von so genannten Gewässerrandstreifen. "Wir sind in der Pflicht, unsere bayerischen Flüsse und Seen zu schützen", betont Arnold. "Die Nitrat- und Phosphatwerte im Wasser etwa sind in einigen Gegenden, wie am Waginger See in Oberbayern, bereits alarmierend hoch. Es kann nicht sein, dass es diesen Schutzstreifen überall in Deutschland gibt, nur in Bayern nicht."

Hinzu komme, dass zahlreiche Ziele der Bayerischen Biodiversitätsstrategie ohne die Gewässerrandstreifen nicht zu erreichen seien. "Auf der anderen Seite dürfen wir den Landwirten in Bayern nicht ihre Lebensgrundlage durch übertriebene Gesetze entziehen", mahnt Arnold. "Verpflichtende zehn Meter Abstand überall in Bayern wären eine ökonomische Katastrophe für die Landwirte. In Gegenden, in denen etwa die Nitratbelastung besonders hoch ist, sollen Kommunen die Möglichkeit erhalten, die Mindestbreite auf bis zu zehn Meter festzulegen."

Quelle: Bayern SPD Landtagsfraktion