Gewässerunterhaltungskosten: Wälder entlasten, Agrarflächen nicht zusätzlich belasten

2017 haben wir das Wassergesetz novelliert, um die Kosten für die Gewässerunterhaltung gerechter zu verteilen. Das muss jetzt konsequent umgesetzt werden. Vor allem sollen die Waldflächen entlastet werden, denn sie profitieren nicht von der Gewässerunterhaltung, tragen vielmehr zu einem günstigen Wasserhaushalt bei.

Wasseraufbereitung, Enthärtungsanlagen und Entkalkung von Kern Wassertechnik in Mömbris / Gewässerunterhaltungskosten: Wälder entlasten, Agrarflächen nicht zusätzlich belasten
Quelle: pixabay.com / Gewässerunterhaltungskosten: Wälder entlasten, Agrarflächen nicht zusätzlich belasten

Der kurz vor der Landtagswahl vom Umweltministerium vorgelegte Verordnungsentwurf für die Kostenumlegung ist ungeeignet, denn er würde zu Mehrkosten für alle Landwirtschaftsflächen führen. Das belastet den ländlichen Raum und ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Deshalb muss der Landtag jetzt ein klares Zeichen setzen, dass die ursprüngliche Intention des Landtages und der am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Verbände umgesetzt wird.

Zum Hintergrund: Brandenburg ist das einzige Bundesland, in dem bisher alle Flächen – unabhängig von ihrer Nutzung – in gleicher Höhe zu den Kosten für die Unterhaltung der Gräben und kleinen Fließe herangezogen wurden. Die Kosten werden von den Flächeneigentümern getragen. Die Novellierung des Wassergesetzes von 2017 sieht vor, ab 2021 eine differenzierte Kostentragung vorzunehmen: Für Waldflächen soll am wenigsten gezahlt werden, dafür sollen Siedlungsflächen – die für einen hohen Wasserabfluss sorgen und besonders von der Gewässerunterhaltung profitieren – stärker in Anspruch genommen werden. Wegen der dort typischerweise geringen Grundstücksgrößen führt das nicht zu nennenswerten Mehrkosten für einzelne Eigentümer, während der ländliche Raum entlastet wird.

Die genauen Differenzierungsfaktoren sollten in einer Verordnung festgeschrieben werden, die das Umweltministerium erlässt. In dem ersten Entwurf für diese Verordnung wurde die Differenzierung so gering vorgenommen, dass der Zweck der Regelung nicht erfüllt wird. Insbesondere würden die Mehreinnahmen aus den Siedlungsflächen die Mindereinnahmen aus dem Wald nicht ausgleichen, so dass in großem Umfang zusätzliche Kosten für Landwirtschaftsflächen entstehen würden. Das war nicht Ziel der Gesetzesnovellierung. Die Landnutzerverbände, die sich in den Gesetzgebungsprozess mit konstruktiven Vorschlägen eingebracht haben, haben deshalb den Verordnungsentwurf kritisiert.

Quelle: DIE LINKE. Fraktion im Landtag Brandenburg